Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Wirtschaftsgüter des Vereins
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Vereine müssen ein Verzeichnis ihrer Wirtschaftsgüter führen. Tun sie das nicht, kann die Steuerbegünstigung wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke gefährdet sein, da der nach § 63 Abgabenordnung zu führende Vermögensverwendungsnachweis dann nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geführt werden kann. Gesetzliche Grundlage:
Damit ist auch für Vereine und Verbände die Pflicht zur Führung von Anlagenverzeichnissen eingeführt worden, die Ihren Gewinn- und Verlust nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Nachzulesen bei Rechtsanwalt Patrick R. Nessler |
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In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden die Wirtschaftsgüter in einem Anlageverzeichnis erfasst. Wirtschaftsgüter aus dem Anlagevermögen, wie beispielsweise Maschinen oder Geräte, werden der EÜR nicht direkt als Betriebsausgabe gebucht, welche den Unternehmensgewinn mindert. Stattdessen werden solche abnutzbaren Wirtschaftsgüter abgeschrieben, was bedeutet, dass die Anschaffungskosten über die gewöhnliche Nutzungsdauer hinweg verteilt jährlich abgesetzt werden. |
Die Vorteile einer Inventarverwaltung auf einen Blick
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Der Bestand an Sachgütern im Vereinsvermögen kann jederzeit überprüft werden. |
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Kommt es zu einem Einbruch, kann man schnell nachvollziehen, was gestohlen wurde. | |
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Bei Brand ist eine Schadensliste schnell erstellt. | |
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Im Falle einer Pfändung des Vereinsvermögens kann abgegrenzt werden, was dem Verein gehört und welche Gegenstände sich in Privatbesitz befinden. | |
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Die Gefahr, dass Sachen verschwinden, ist geringer, wenn erfasst wird, wer, wann etwas in Verwahrung nimmt. | |
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Ein regelmäßiger Blick in die Inventarlisten vereinfacht es, Wartungstermine einzuhalten. | |
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Mögliche Garantieansprüche im Schadensfall werden schnell offensichtlich. |