Wechsel der Rechnungsperiode für Mitglieder und Sondermitglieder

In der Regel umfasst die Rechnungsperiode 12 Monate eines Kalenderjahres.

Der Begriff Rechnungsperiode wird genutzt, da in einigen Vereinen die Jahresabrechnung nicht mit dem kalendarischem Jahr zusammenfällt.

Der Button Rechnungsperiode wechseln ist nur aktiv wenn die Bedingungen für einen Wechsel erfüllt sind. 
- In der aktuellen Rchnungsperiode wurde noch kein Wechsel durchgeführt.
  Im Jahr kann nur einmal ein Wechsel durchgeführt werden .

- Der Filter Kolonieauswahl muss auf alle gesetzt werden (Version mit Kolonieverwaltung).

Bevor die Rechnungen für ein neues Rechnungsjahr geschrieben werden können muss die alte Rechnungsperiode im Programm gewechselt werden. 
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Der Wechsel der Rechnungsperiode darf aber erst gemacht werden wenn Sie alle eigegangenen Einzahlungen für das abgelaufene Rechnungsjahr in der Zahlungsliste eingetragen haben.

Einzelne Teile der Rechnungen (Allgemein, Wasser, Strom, Sondermitglieder) können nicht gewechselt werden. Das bezieht sich auch auf einzelne Kolonien. Das bedeutet also alles wird auf die neue Periode umgestellt. 

Alle offenen Beträge, Mahnungen und Guthaben werden in die neue Rechnungsperiode übernommen.

Bevor Sie mit dem Wechsel der Rechnungsperiode beginnen sollten Sie die aktuelle Zahlungsliste für eventuelle Kontrollen ausdrucken.

Beim Wechsel der Rechnungsperiode werden folgende Schritte ausgeführt:

1.

Es wird automatisch eine Datensicherung im Ordner C:\KGASVA\KGAJAHR\ angelegt (z.B. KGA-2013-MK).

Im geteilten Rechnungsmodus werden die Datensicherung in einem eigenen Sicherungsordner KGA-JJJJ-MA, KGA-JJJJ-MW, KGA-JJJJ-ME abgelegt.

Sollte sich in diesen Ordner schon eine Sicherung befinden ist der Wechsel nicht ein 2. Mal möglich. Das heißt es wurde in diesem Jahr schon ein Wechsel durchgeführt.

2. Wenn noch offene Forderungen aus Mitgliederrechnungen vorhanden sind, wird eine Liste dieser in einer Textdatei (WDRP_17-06-2013.TXT) abgelegt.
3. Alle noch offenen Forderungen bzw. Guthaben der einzelnen Mitglieder werden in den Posten "Verrechnungen aus dem Vorjahr" in die neue Rechnungsperiode übernommen.   
4. 

Alle Zählerstände werden umgesetzt, d.h. der Eintrag Zählerstand neu wird  automatisch zum Zählerstand alt in der neuen Rechnungsperiode.

Wurden Ersatzzähler verwendet wird deren Werte aus neu auf die ersten Zähler alt umgesetzt.

 
5.  Die im Wasser- und Stromteil der Jahresrechnung berechneten Beträge " + Vorauszahlung für das kommende Jahr" werden automatisch auf den Rechnungsposten "- Vorauszahlung lfd. Jahr"  umgesetzt.   
6. Alle eingetragenen nicht geleisteten Arbeitsstunden werden auf 0 gesetzt.   
7. Alle frei definierbaren Posten behalten die eingetragenen Werte.   
8.

Die für die Rechnungsperiode festgelegten Umlagen (Gemeinschaftsflächen, Verluste Wasser und Strom) werden aufgehoben.

Die eingetragenen Werte für Anlagen-Wasser bzw. Anlagen-Strommenge werden auf leer gesetzt. 

 
9. vorhandene Rechnungsüberschriften werden gelöscht.