Anforderungen an Rechnungen

2021 Berliner Wasserbetriebe - Umstellung der Verträge von Gebühren auf öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen.

Auf https://www.vereinswelt.de/angaben-rechnungen finden Sie Angaben die in einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht fehlen dürfen.

In einem Artikel wurden in der Zeitschrift "Der Fachberater" August 2012 wichtige Anforderungen an Rechnungen veröffentlicht. Rechtsanwalt Duckstein beschreibt was eine ordnungsgemäße Rechnung des Vereins an den Pächter bzw. Mitglied beachtet werden muss.

Begriffe und Abkürzungen
GoBD ehem.
GDPdU, GoBS
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
GoB  Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
BDSG  Bundesdatenschutzgesetz
DSGVO  Datenschutz-Grundverordnung 

Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit (§§ 2 und 17 BKleingG)

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Eine Kleingärtnerorganisation ist gemeinnützig, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist, sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und wenn die Satzung bestimmt, dass

1. die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt,

2. erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden und

3. bei der Aufl ösung der Organisation deren Vermögen für kleingärtnerische Zwecke verwendet wird.

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Steuerliche Gemeinnützigkeit (§§ 51 ff. AO)

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In der Regel ist die steuerliche Gemeinnützigkeit bekannt, die in den §§ 51 ff. AO defi - niert wird. Ohne diese einzelnen Paragrafen hier zu beschreiben, ist damit gemeint, dass das Gesetz eine Steuervergünstigung den Körperschaften gewährt, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige (§ 52 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 AO) Zwecke verfolgen.

Unter Körperschaften sind Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsgesetzes zu verstehen. Kleingärtnerorganisationen sind in der Regel rechtsfähige Vereinigungen, so genannte Personenvereinigungen.

Die steuerliche Gemeinnützigkeit hängt nicht davon ab, dass die Körperschaft ein eingetragener Verein ist. Auch einem nicht eingetragener Verein kann die steuerliche Gemeinnützigkeit zuerkannt werden. 

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freie Rücklagen

Die Rechtsgrundlage für die Bildung der freier Rücklagen ist § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO.
Die freien Rücklagen müssen dazu dienen, den Vereinszweck langfristig zu sichern.

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Vereinsbereich Herkunft der Mittel Begrenzung der freien Rücklagen auf ...
Ideeller Bereich Bruttoeinnahmen aus Beitragszahlungen und Spenden 10 % der Bruttoeinnahmen
Zweckbetrieb Überschuss im Zweckbetrieb (Einnahmen aus dem Zweckbetrieb minus Ausgaben aus dem Zweckbetrieb) 10 % des Überschusses aus dem Zweck-betrieb
Vermögensverwaltung Überschuss in der Vermögensverwaltung (Einnahmen aus der Vermögensverwaltung minus Ausgaben aus der Vermögensverwaltung) 1/3 des Überschusses aus der Vermö-gensverwaltung
Wirtschaftlicher Betrieb Überschuss aus dem wirtschaftlichen Betrieb (Einnah-men aus wirtschaftlichem Betrieb minus Ausgaben aus wirtschaftlichem Betrieb) 10 % des Überschusses

Beispiel
Vereinsbereich Bruttoeinnahmen/Überschuss Mögliche freie Rücklage
Ideeller Bereich Bruttoeinnahmen 6.000 Euro 10 % = 600 Euro
Zweckbetrieb Überschuss 3.000 Euro 10 % = 300 Euro
Vermögensverwaltung Überschuss 3.000 Euro 1/3 = 1.000 Euro
Wirtschaftlicher Betrieb Überschuss 5.000 Euro 10 % = 500 Euro
Gesamtbetrag freie Rücklagen 2400 Euro

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Dichtheitsprüfung von abflusslosen Sammelgruben

[$=project.imageDescription(  Die Dichtheitsprüfungen sind nach DIN EN 1610 (neue Abwasserleitungen) bzw. nach DIN 1986 - 30 (bestehende Hausanschlüsse) durch Sachverständige durchzuführen,
Sofern der Betreiber die Dichtheit seiner Abwassersammelgrube bislang nicht ordnungsgemäß überwacht haben sollte, hat er dies nachzuholen. Die Wasserbehörde kann sich die Nachweise hierüber vorlegen lassen (§ 75 Satz 5 BbgWG).
Für die wiederkehrende Dichtheitsprüfung gelten folgende Fristen:
a) Sammelgruben mit DIBt-Zulassung sowie Sammelgruben in monolithischer Bauweise, für die bereits eine Dichtheitsprüfung vorgenommen wurde: - innerhalb von Wasserschutzgebieten 5 Jahre - außerhalb von Wasserschutzgebieten 20 Jahre
b) übrige Sammelgruben, für die eine Dichtheitsprüfung bereits vorgenommen wurde: - innerhalb von Wasserschutzgebieten 3 Jahre - außerhalb von Wasserschutzgebieten 10 Jahre

Anlagenverzeichnisse auch für Vereine und Verbände (RA Patrick R. Nessler)

[$=project.imageDescription( Auch kleine und mittlere Vereine müssen ein Verzeichnis der Wirtschaftsgüter im führen. Tun sie das nicht, kann -sofern gegeben- die Steuerbegünstigung wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke gefährdet sein. mehr dazu ...