Leitfaden zum Vereinsrecht (Bundesministerin der Justiz (Juli 2013) | |
Der Berliner Ratgeber Vereine und Steuern (FA für Körperschaften I Berlin) | |
Steuerwegweiser für Vereine (FM Thüringen) | |
Rechtswegweiser zum Vereinsrecht (JM Baden-Württemberg 2009) | |
Ratgeber für Vereine (Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport 2001) | |
Leitfaden für den Vorstand des Kleingärtnervereines (LV Sachsen-Anhalt e.V.) | |
Handlungsempfehlungen für Finanzverantwortliche in Kleingartenvereinen (Finanzbeirat des Verbandes der Gartenfreunde e. V. Hansestadt Rostock Stand: 30.11.2013) | |
Leitfaden für Kassen- bzw.
Rechnungsprüfer (Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V. April 2015) | |
Arbeitshilfe für den Schatzmeister Die DLRG e.V. hat eine gute lesenswerte Anleitung erstellt. | |
Buchführung in gemeinnützigen Vereinen www.vereinsknowhow.de | |
Gebühren für Transparenzregister
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Anforderungen an Rechnungen
2021 Berliner Wasserbetriebe - Umstellung der Verträge von Gebühren auf öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen.Auf https://www.vereinswelt.de/angaben-rechnungen
finden Sie Angaben die in einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht fehlen
dürfen.
In einem Artikel wurden in der
Zeitschrift "Der Fachberater" August 2012 wichtige
Anforderungen an Rechnungen veröffentlicht. Rechtsanwalt Duckstein beschreibt
was eine ordnungsgemäße Rechnung des Vereins an den Pächter bzw. Mitglied
beachtet werden muss.
Satzung und ergänzendes Vereinsrecht
Zwingender Inhalt der Satzung, §§ 57, 58 BGB
- Name, Sitz und Zweck des Vereins, Eintragung des Vereins
- Regelungen über den Eintritt und Austritt der Mitglieder
- Regelungen, ob und welche Beiträge zu entrichten sind
- Bildung des Vorstands (§ 26 BGB)
- Regelungen zur Einberufung der Mitgliederversammlung , Form der Einberufung und Beurkundung der Beschlüsse
- Dokumentation des Tages der Errichtung
- bei Ersteintragung mind. Unterschriften von sieben Mitgliedern
- bei gemeinnützigen Vereinen : § 52 ff. AO
Gestaltung des Alltages durch nachrangige Ordnungen
- Geschäftsordnung
- Finanzordnung Beispiele aus einem Verein
- Beitragsordnung
- Wahlordnung
- Ehrenordnung weitere Ordnungen
Gemeinnützigkeit
Frage-Antwort-Katalog zum Bereich
Gemeinnützigkeit (Ofd Niedersachsen 2016)
u.a. Muster einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe) | |
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts (01.02.2013) | |
Ehrenamtspauschale (Staatskanzlei in Dresden) Aufwandsentschädigung kann Vergütung sein! Rechtsanwalt Patrick R. Nessler | |
Satzungsregelungen zur Bildung von Umlagen
Mehr zum Urteil Weniger…
Rücklagenbildung hier mehr lesen oder beim LSB Hessen Berechnung der zulässigen Rücklagenbildung Gemeinnützigen Vereinen ist das Ansammeln von Kapital grundsätzlich nicht gestattet. Es besteht das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung zu Satzungszwecken- vgl. § 63 der Abgabenordnung. Ausnahmen hierzu sind die nachweislich gebildeten, zulässigen Rücklagen: | |
Zweckerfüllungs- oder Projektrücklage Plant der Kleingartenverein im gemeinnützigen Bereich in den nächsten Jahren eine größere Anschaffung oder stehen im gemeinnützigen Bereich Erhaltungsaufwendungen an (z. B. Wegenetz der Kleingärtneranlage soll erneuert werden), darf der Verein die erforderlichen Mittel für diese Projekte bis zu 5 Jahre zurücklegen. Bei größeren Projekten sollte der Zeitraum von 10 Jahren nicht überschritten werden. | |
Wiederbeschaffungsrücklage Rechtslage ab 1.1.2014 § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO Für beabsichtigte Wiederbeschaffungen von Wirtschaftsgütern, die der Verein für seine gemeinnützigen Zwecke einsetzt, darf der Verein eine Rücklage für Wiederbeschaffung bilden. Die Höhe bemisst sich nach der Höhe der regulären Abschreibung eines zu ersetzenden Wirtschaftsgutes. Bei höherer Zuführung ist ein Nachweis erforderlich. | |
Betriebsmittelrücklage (AEAO Nr. 10 zu § 58 Nr. 6) Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben (z. B. Löhne, Gehälter, Mieten) ist es dem Kleingartenverein erlaubt eine Betriebsmittelrücklage i. H. des Mittelbedarfs bis zu einem Jahr zu bilden. | |
Freie Rücklage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und im Bereich der Vermögensverwaltung (AEAO Nr. 3 zu § 55 Abs. 1 Nr. 1) |
Wasser und Energie
Strom und Wasser in der Kleingartenanlage
(RA Patrick R. Nessler)
Vortrag für den Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. am 25.10.2013 in Remscheid | |
Eichgesetz vom 7. März 2011 | |
Eichordnung vom 6. Juni 2011 | |
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) besonders zu empfehlen § 25 Abschlagszahlungen und § 28 Vorauszahlungen zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 91) geändert | |
Messdifferenzen bei Wasserzählern (BWB) | |
zu große Wasserzähler verbaut! (Wasserzähler Blog) | |
Anbieter Patronenwasserzähler für Kleingärten Achten Sie auf erhebliche Preisunterschiede bei gleichwertigen Produkten.
siehe SPEWA GMBH und WDV-Molliné GmbH | |
Informationen rund um geeichte Messgeräte ab 2015 | |
Gesetz zur Neuregelungdes gesetzlichen Messwesens vom 25.07.2013 Nach § 25 des Eichgesetzes müssen Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden. Geschäftlicher Verkehr im Sinne des Eichgesetzes ist u. a. die Abrechnung von Energie oder Wasser mit Hilfe von Zählern z.B. zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft / Vermieter und Wohnungseigentümer / Mieter, Kleingartenvereinen und Mitgliedern, Campingplatzverwaltung und Gästen. Die Pflicht, Messgeräte eichen zu lassen, hat derjenige, der die betreffenden Messgeräte im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereit hält. Auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an. Dies bedeutet in der Praxis das ab 01.01.2015 mit Messwerten von Zählern mit abgelaufener Eichung oder ungeeichten Zählern, keine Kosten mehr abrechnet werden dürfen. Sie laufen sonst Gefahr mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € belangt zu werden. Ab 01.01.2015 müssen alle neu geeichten bzw. konformitätsbewerteten Zähler an eine nach Landesrecht zuständige Behörde gemeldet werden. Übersicht der Eichbehörden der Bundesländer | |
Vereinheitlichung der Eichfristen rechtskräftig
verkündet (02.11.2021)
Bisher galten für Kalt- und Warmwasserzähler sowie Wärmemengenzähler unterschiedliche Eichfristen. Diese wurden mit der novellierten Mess- und Eichverordnung vom 02.11.2021 auf 6 Jahre vereinheitlicht. | |
Informationen für Verwender von Messgeräten zur Anzeigepflicht nach § 32 MessEG ab dem 01.01.2015 (Eichaufsichtsbehörden informieren) | |
Kosten der Elektroversorgung im Kleingarten nach Ende eines Pachtverhältnisses (Gartenfreund Juli 2014) |
Dichtheitsprüfung von abflusslosen Sammelgruben
Die Dichtheitsprüfungen sind nach DIN EN
1610 (neue Abwasserleitungen) bzw. nach DIN 1986 - 30 (bestehende
Hausanschlüsse) durch Sachverständige durchzuführen,
Sofern der Betreiber die Dichtheit seiner Abwassersammelgrube bislang nicht ordnungsgemäß überwacht haben sollte, hat er dies nachzuholen. Die Wasserbehörde kann sich die Nachweise hierüber vorlegen lassen (§ 75 Satz 5 BbgWG). Für die wiederkehrende Dichtheitsprüfung gelten folgende Fristen: a) Sammelgruben mit DIBt-Zulassung sowie Sammelgruben in monolithischer Bauweise, für die bereits eine Dichtheitsprüfung vorgenommen wurde: - innerhalb von Wasserschutzgebieten 5 Jahre - außerhalb von Wasserschutzgebieten 20 Jahre b) übrige Sammelgruben, für die eine Dichtheitsprüfung bereits vorgenommen wurde: - innerhalb von Wasserschutzgebieten 3 Jahre - außerhalb von Wasserschutzgebieten 10 Jahre |
Bestandsschutz - Baurecht
Bestandsschutz im Baurecht (Juraforum) | |
Baurechtlicher Bestandsschutz im Kleingartenrecht (Mainczyk 2003) | |
Datenschutz im Verein | |
Mitgliederdatei: Denken Sie an den Datenschutz! (Vereinswelt.de) | |
Datenschutz im Verein (IM BW) | |
Bundesdatenschutzgesetz
vom 20.12.1990 (I S. 2954), neugefasst durch Bek. v. 14.01.2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.02.2015 (BGBl. I S. 162 [162]) | |
Datenschutzbeauftragter und Aufgaben des Verein
Ob ein Verein gesetzlich verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, richtet sich nach § 4f Abs. 1 BDSG. | |
Verarbeiten und Nutzen der Daten durch den Verein Mit Verarbeiten meint der Gesetzgeber das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen von personenbezogenen Daten. Unter die Nutzung fällt zum Beispiel die Datenweitergabe innerhalb des Vereins im Vorstand oder wenn der Verein die Daten extern verwalten lässt. Generell gilt, dass jeder Funktionsträger im Verein nur entsprechend seiner Aufgaben auf die erforderlichen Mitgliederdaten Zugriff haben darf. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 an in Kraft Artikel Schutz der persönlichen Daten (RA Patrick R. Nessler) | |
Voraussetzungen, Inhalt des Löschungsanspruchs, Wie ist der Löschungsanspruch geltend zu machen?, Wann ist zu löschen?, Mitteilungs- und Informationspflichten ... |
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DSGVO verpflichtet zur Meldung des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde Ab Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (25. Mai 2018) werden Verantwortliche und Auftragsverarbeiter dazu verpflichtet sein, die Kontaktdaten ihrer oder ihres Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. | |
Aufnahmeantrag 2018 rechtssicher und datenschutzrechtlich korrekt gestalten. | |
Informationen und Handlungsempfehlungen Datenschutz-Grundverordnung für Vereine V Rostock | |
DSGVO – 10 Tipps für Vereine | |
Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung im Verein LSVS Saarland | |
Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW 11/2018 | |
Mahnverfahren | |
Das gerichtliche Mahnverfahren (Grüne Schriftenreihe 06.2012) | |
Anmerkungen zum Mahnverfahren (RA Dr. Lorenz Mainczyk 2012) |
Pachtrecht
Bundeskleingartengesetz (BKleingG) vom 28.Februar 1983 (BGBl. I S.210), zul. geändert vom 13.9.2001 (BGBl. I S.2376) | |
Grundsatzurteil des BGH in Sachen Beräumung einer Parzelle. Urteil v. 21.02.2013 | |
Weiterzahlungs- bzw. Räumungspflicht bei Ende des Pachtvertrages der Kleingärtner (RA Patrick R. Nessler) | |
Der Begriff Pacht (§ 5 Pacht -
BKleingG)
Gemäß Bundeskleingartengesetz darf als Pacht höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage, verlangt werden.
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Zahlung eines Nutzungsentgeltes bei Kündigung der Parzelle ohne Nachnutzer interessant auch Grüne Schriftenreihe Nr. 234 und Nr. 188 Da das Bundeskleingartengesetz keine eigene Regelung enthält, wird auf das Bürgerliche Gesetzbuch zurückgegriffen werden. Nach § 546 Abs. 1 BGB ist der Pächter verpflichtet, nach Ablauf der Pachtzeit die Parzelle 'beräumt' an den Verpächter zurückzugeben. Findet sich bis zum Ablauf Ihres Vertrages kein neuer Gartenpächter, müssen Sie den Garten also beräumen. Hofft der kündigende Pächter darauf, dass doch noch ein neuer Pächter gefunden wird und er diesem die Laube und die Pflanzen verkaufen kann, muss er an den Verpächter eine Nutzungsentschädigung zahlen. Dies ergibt sich aus § 4 BKleingG in Verbindung mit §§ 481 Abs. 2 und 546a BGB. Und diese Nutzungsentschädigung entspricht in der Regel der Pacht und den darauf anfallenden Kosten und Gebühren. | |
Erklärung der Grundsteuer im
Kleingarten
Einheitsbewertung von Kleingartenland und Gartenlauben, Steuerschuld und Überwälzung der Grundsteuer auf Kleingartenpächter bearbeitet und zusammengestellt von Peter Paschke | |
Sicherheitsleistungen gemäß Einzelpachtvertrag (Kaution) Der Verein hat die Möglichkeit von den neuen Pächtern eine Sicherheitsleistung einzubehalten. |
Veranstaltungen und Sicherheit
Veranstaltungen durchzuführen ist sicherlich mit viel Arbeit verbunden, macht aber auch Spaß. Bei all dem Eifer darf dagegen die Sicherheit der Veranstaltung nicht vernachlässigt oder vergessen werden, denn der Gesetzgeber hat eine große Verantwortung auf die Verantwortlichen von Vereinen übertragen, die den meisten nicht bewusst ist. Mehr Informationen finden sie hier... |
Anlagenverzeichnisse auch für Vereine und Verbände (RA Patrick R. Nessler)
Auch kleine und mittlere Vereine müssen ein Verzeichnis der Wirtschaftsgüter im führen. Tun sie das nicht, kann -sofern gegeben- die Steuerbegünstigung wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke gefährdet sein. mehr dazu ... |
Abschreibung von Wirtschaftsgütern
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) | ||
Die aktuellen GWG-Grenzen seit dem 1.1.2018 |