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Jahresabschluss für das Finanzamt
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Der Jahresabschluss für das Finanzamt ist nach steuerlichen Gesichtspunkten aufgebaut, denn er bildet die Grundlage für die Besteuerung des Vereins und dient dem Nachweis, dass die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit eingehalten wurden. Bei nichtbilanzierungspflichtigen Vereinen genügt es, anhand der Buchführung das Jahresergebnis - getrennt nach den vier steuerlichen Tätigkeitsbereichen - in Form einer Einnahmen- Ausgaben-Gegenüberstellung zu ermitteln:

 

Gliederung des Jahresabschlusses für das Finanzamt (mit Beispielen)
Ideeller Tätigkeitsbereich

Einnahmen

  • Mitgliedsbeiträge
  • Aufnahmegebühren
  • Spenden
  • Zuschüsse von Verbänden, Gemeinden etc.
.......... Euro

Ausgaben

  • Mitgliederverwaltung (Porto, Telefon, EDV-Software, Büromaterial etc.)
  • Vereinszeitung, Mitgliederrundschreiben
  • Verbandsabgaben
  • Mitgliederkosten für Ehrungen
  • Raumkosten des ideellen Bereichs
  • Kosten von Vorstandsitzungen, Mitgliederversammlungen etc.
  • Zuschüsse zu Vereinsaktivtäten wie Besichtigungsfahrten.
  • Kosten der Buchhaltung
  • Abschreibungen für langlebige Wirtschaftsgüter im ideellen Bereich.
  • Aufwendungen für satzungsbezogene Tätigkeiten (ohne Gegenleistung)
.......... Euro
Überschuss/Verlust .......... Euro .......... Euro
Vermögensverwaltung

Einnahmen

  • Zinseinnahmen und sonstige Kapitalerträge
  • Mieteinnahmen
.......... Euro

Ausgaben

  • Depotgebühren / Bankgebühren
  • Herstellungs- / Renovierungskosten
  • Abschreibungen
  • Versicherungen des Vereinshauses, Vereinsgegenstände
  • Darlehenszinsen zur Immobilienfinanzierung
.......... Euro
Überschuss/Verlust .......... Euro
Zweckbetriebe

Einnahmen

  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Kleingärtnerische Veranstaltungen (wenn die jährlichen Einnahmen aus allen  Veranstaltungen insgesamt 35.000 Euro nicht übersteigen)
  • Ausstellung gegen Eintrittsgeld 
.......... Euro

Ausgaben

  • Saalmiete
  • Künstler
  • Musik
.......... Euro
Überschuss/Verlust .......... Euro .......... Euro

Wirtschaftliche Geschäftsbetrieb

Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, die nicht Satzungszweck ist und durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden,  die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinaus geht.

Die Finanzverwaltung verzichtet auf die Erhebung der Umsatzsteuer, soweit die Grenzen des Kleinunternehmerparagraphen 19 Abs. 1 UStG nicht überschritten werden.

Eine Befreiung von der Umsatzsteuer liegt gemäß § 19 UStG vor, soweit die Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 17.500,00 € und im laufenden Wirtschaftsjahr 50.000,00 € nicht übersteigen. Übersicht

Einnahmen

  • Selbstbewirtschaftete Vereinsgaststätte (Erlöss Speisen Getränke usw.)
.......... Euro

Ausgaben

  • Wareneinkauf 
  • Löhne und Gehälter
  •  Heizung, Strom, Wasser
  • Betriebssteuern 
  • Reinigung
.......... Euro
Überschuss/Verlust .......... Euro .......... Euro
Gesamtergebnis Verein (Überschuss/Verlust)    .......... Euro 
     
Vermögens- und Rücklagenaufstellung zum 31.12…..    

1. Vermögensaufstellung

  • Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Bauten
  • Einrichtungen, Kraftfahrzeuge und so weiter
  • Wertpapiere (Aktien)
  • Kassenstand
  • Guthaben bei Kreditinstituten (Festgelder, Sparbücher)
  • Forderungen Verbindlichkeiten (zum Beispiel Darlehen) 

 

 …… Euro

 

2. Rücklagen

  • Projektrücklagen 
  • Wiederbeschaffungsrücklagen 
  • Betriebsmittelrücklagen
  • Freie Rücklagen
  • Vermögenszuführungen (aus Schenkungen, Erbschaften) 

 

…… Euro