Die Aufstellung des Haushalts ist
Grundlage jeglichen Finanzmanagement im Verein. Der Haushalt ist
vom Vereinsvorstand zu erstellen und wird mit Genehmigung durch die
Jahreshauptversammlung, zur verbindlichen Grundlage des
Wirtschaftens im Gartenverein. Informationsgrundlage sind das
Wirtschaftsergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie die mit
Kosten verbundenen Vorhaben im neuen Jahr.
Das Haushaltsplan-Konzeptes ist eng mit dem Verwaltungsdenken
und der Haushaltsführung öffentlicher Haushalte verbunden. Für eine
wirtschaftliche Vorgehensweise bietet dieses Konzept wenig Hilfe.
Die Systematik der Arbeit mit einem Haushaltsplan ist in der
folgenden Abbildung zusammen gestellt.
Die Fortschreibung von Haushaltsansätzen birgt die Gefahr der
unkritischen Übernahme des alten Ansatzes, wobei die Kosten
lediglich - wegen der Teuerung - heraufgesetzt werden. Auch bei der
Haushaltsplanung sollte die Leistungsseite nicht außer Acht
bleiben. Das heißt, absehbare Veränderungen für das kommende Jahr
müssen nach bestem Wissen berücksichtigt werden.
Beispiele:
· Ist die Höher der Abführung der Verbandsbeiträge als
gleich bleibend zu erwarten?
· Werden sich z.B. die Versicherungskosten verändern?
· Wird wieder ein Vereinsfest ausgerichtet?
· Was bedeutet die Umstellung des Beitragseinzuges auf eigene
EDV?
Um die Vorhersagbarkeit und Schätzbarkeit von zukünftigen
Entwicklungen nicht überzustrapazieren, ist eine Sicherheitsmarge
in die Haushaltsplanung einzubauen. Eine z. B. 5 %ige Reserve darf
nicht frühzeitig als frei verfügbare Zusatzmittel missverstanden
werden. In erster Linie dienen sie als Notanker bei unvorgesehenen
Ausgaben.
Ebenso muss schon bei der Haushaltsplanung beachtet werden,
inwieweit für Einnahmen in den einzelnen steuerlichen Bereichen des
Vereins Einschränkungen für ihre Verwendbarkeit verbunden sind.
Ein weiterer Fallstrick bei der Haushaltsplanung ist die
Missachtung von Zweckbindungen für z.B. Zuschüsse. Wenn die Mittel
z.B. nur für einen speziellen Ausflug bewilligt wurden, können
sie nicht wahllos für eine andere Vereinsaktion eingesetzt werden.
Dies muss sowohl bei der Haushaltsplanung als auch bei der
Haushaltsüberwachung adäquat berücksichtigt werden.
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