Eine geordnete Aufzeichnung seiner
Einnahmen und Ausgaben muss der Verein nicht nur für das Finanzamt
machen. Auch für die Rechenschaft gegenüber der
Mitgliederversammlung sind Aufzeichnungen nötig.
In der Regel hat der Verein nur einfache
Aufzeichnungspflichten. Eine Doppelte Buchhaltung (Bilanzierung)
ist zunächst nicht erforderlich. Erst wenn der Verein mit seinen
steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben bestimmte
Gewinn- und Umsatzgrenzen überschreitet, hat er eine steuerliche
Pflicht zur Bilanzierung.
Für gemeinnützige Vereine gilt die Besonderheit,
dass die Aufzeichnungen getrennt nach den steuerlichen Bereichen
vorgenommen werden müssen.
|