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Buchhaltung
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Eine geordnete Aufzeichnung seiner Einnahmen und Ausgaben muss der Verein nicht nur für das Finanzamt machen. Auch für die Rechenschaft gegenüber der Mitgliederversammlung sind Aufzeichnungen nötig.

In der Regel hat der Verein nur einfache Aufzeichnungspflichten. Eine Doppelte Buchhaltung (Bilanzierung) ist zunächst nicht erforderlich. Erst wenn der Verein mit seinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen überschreitet, hat er eine steuerliche Pflicht zur Bilanzierung.

Für gemeinnützige Vereine gilt die Besonderheit, dass die Aufzeichnungen getrennt nach den steuerlichen Bereichen vorgenommen werden müssen.