KGA Professional Edition 6
KGA Professional Edition 6 - Begriffe
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Begriffserklärung Abschreibung

lineare Abschreibung
Die lineare Abschreibung ist die gebräuchlichste und einfachste Abschreibungsmethode (steuerrechtliche Regelmethode). Sie ist anwendbar auf alle beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter.
Wie funktioniert es?

Man nimmt den Bemessungswert des Gutes und teilt diesen durch die Nutzungsdauer. Schon erhält man den Abschreibungsbetrag, mit welchem man Jahr für Jahr abschreibt. Dabei ist zu beachten, dass jedes Jahr immer der selbe Abschreibungsbetrag vom Restwert des Gutes abgeschrieben wird. Am Ende der Nutzungsdauer hat das Gut dann einen Wert von 0 €.

Erinnerungswert
  Ein Erinnerungswert entsteht, wenn ein Gegenstand aus dem Anlagevermögen bereits vollständig abgeschrieben wurde, aber immer noch im Betrieb genutzt wird.
Nutzungsdauer

Diese ist für jedes Anlagegut in umfangreichen AfA-Tabellen aufgelistet. Ein Unternehmen entscheidet also nicht selber über die Nutzungsdauer, die es bei einer Abschreibung verwendet. Die Nutzungsdauer ist für jede Art von Anlagegut behördlich vorgegeben. (Nutzugsdauer wird in Jahren angegeben!

Bemessungswert

Als Bemessungswert werden bei der linearen Abschreibung je nach Gut folgende Kosten gewählt:

Bei einem Gut, das gekauft wurde -> Anschaffungskosten
Bei einem Gut, das selbst produziert wurde -> Herstellkosten

Anschaffungskosten netto oder brutto?

Die Anschaffungskosten sind von Unternehmen grundsätzlich immer als Nettobetrag anzugeben. Das heißt, dass die 19 Prozent Umsatzsteuer vom Kaufpreis herausgerechnet werden.Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht nur dann, wenn keine Erstattung der Vorsteuer erfolgt.

geringwertiger Wirtschaftsgüter (GwG)

Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GwG) ist eine Sonderform der Absetzung für Abnutzung (AfA).

Im Rahmen der Gewinn-, bzw. Überschussrechnungen werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagevermögen nicht zum sofortigen Abzug zugelassen. Vielmehr kann der Wert von angeschafften Anlagegütern über deren voraussichtlichen Nutzungszeitraum abgeschrieben werden.

Alternativ können einzelne Güter bei einem sehr geringen Wert (bis 410 EUR) auch im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden,

Ab 2018 - Erhöhung der Sofortabschreibung auf 800 Euro

Dies gilt für Wirtschaftsgüter, die ab dem 01.01.2018 angeschafft, hergestellt oder ins Betriebsvermögen eingelegt werden.